Rechtsprechung
AG Göttingen, 18.06.2009 - 21 C 33/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Vermieter des Insolvenzschuldners auf Auskehr von Nebenkostenguthaben
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 36 Abs. 1 InsO; § 80 Abs. 1 InsO; § 109 Abs. 1 S. 2 InsO
Wirkungen der Erklärung des Insolvenzverwalters; Massezugehörigkeit von Rückzahlungsansprüchen bei der sogenannten "Freigabe" eines Mietverhältnisses; Wirkung einer Enthaftung der Masse von sämtlichen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirkungen der Erklärung des Insolvenzverwalters; Massezugehörigkeit von Rückzahlungsansprüchen bei der sogenannten "Freigabe" eines Mietverhältnisses; Wirkung einer Enthaftung der Masse von sämtlichen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
- zvi-online.de
InsO § 109 Abs. 1
Massezugehörigkeit von fällig werdenden Nebenkostenguthaben - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann sind Nebenkostenguthaben nicht mehr massezugehörig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anspruch des Insolvenzverwalters gegen Vermieter des Schuldners auf Auskehr von Nebenkostenguthaben
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 18.06.2009 - 21 C 33/09
- LG Göttingen, 14.04.2010 - 5 S 33/09
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1973
- NZI 2009, 607
- NZI 2010, 10
- NZI 2010, 24
- NZI 2010, 544 (Ls.)
- NZM 2009, 617
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des …
Auszug aus AG Göttingen, 18.06.2009 - 21 C 33/09
Bei nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden Steuererstattungsansprüchen wird zwar danach differenziert, ob der Veranlagungszeitraum (teilweise) vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens liegt mit der Folge der (anteiligen) Massezugehörigkeit (BGH ZInsO 2006, 139, 140). - BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner …
Auszug aus AG Göttingen, 18.06.2009 - 21 C 33/09
Der BGH (ZInsO 2008, 808, 809 Rz. 22 = NZI 2008, 554 = ZIP 2008, 1736 = ZVI 2008, 437) misst der Erklärung gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO die Wirkung einer Enthaftung der Masse von sämtlichen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu.
- BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11
BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum
Ganz überwiegend wird aber der Eintritt einer Freigabe- oder Enthaftungswirkung erst mit dem - hier bei Abgabe der Kündigungserklärung vom 7. Juli 2009 noch nicht erfolgten - Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO angenommen (…Uhlenbruck/Wegener, aaO, § 109 Rn. 19;… Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 109 Rn. 14; Dahl, NZM 2008, 585, 586; Tetzlaff, NZI 2006, 87, 91; AG Göttingen, NZM 2009, 617 f.). - AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10
Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?
In der Gesetzesbegründung (vgl. Bundestagsdruck-Sache 14/5680, Seite 27) wird insofern aber auch ausgeführt, dass hinsichtlich des Anspruches auf Rückzahlung der Mietkaution der aufschiebend bedingte Anspruch auf Rückzahlung der Kaution ebenfalls in die Masse fällt, weil er bereits vor Verfahrenseröffnung wirksam entstanden ist, jedoch vom Insolvenzverwalter/Treuhänder erst nach Bedingungseintritt, also nach Beendigung des Mietvertrages geltend gemacht werden kann ( AG Göttingen , Urteil vom 18.06.2009, Az.: 21 C 33/09, u. a. in: NZI 2009, Seiten 607 ff. = NZM 2009, Seiten 617 ff. = ZIP 2009, Seiten 1973 ff. = ZVI 2009, Seiten 460 ff. = ZInsO 2010, Seiten 829 ff.; H. Heinze , ZinsO 2010, Seiten 1073 ff. m. w. N. ).Eine etwaige Unpfändbarkeit setzt sich aber nicht fort, wenn Überzahlungen zurückerstattet werden ( AG Göttingen , Urteil vom 18.06.2009, Az.: 21 C 33/09, u. a. in: NZI 2009, Seiten 607 ff. = NZM 2009, Seiten 617 ff. = ZIP 2009, Seiten 1973 ff. = ZVI 2009, Seiten 460 ff. = ZInsO 2010, Seiten 829 ff.; H. Heinze , ZinsO 2010, Seiten 1073 ff. m. w. N.; vgl. auch: BGH , Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 295/10, u. a. in: WuM 2011, Seiten 282 ff. = NJW-RR 2011, Seiten 876 f. ).
- AG Mannheim, 04.06.2010 - 4 C 25/10
Insolvenzverfahren: Folgen der Freigabe von Wohnungseigentum
So soll nach Lüke der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution an den Insolvenzverwalter zu leisten sein (…Festschrift, S. 245), was mit der gesetzgeberischen Konzeption des § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO, das Mietverhältnis nach der Negativerklärung des Insolvenzverwalters, mit dem Mieter fortzuführen, nicht in Einklang steht ( AG Göttingen , ZInsO 2010, 829, 831;… BGH ZInsO 2008, 808, 809, Rdnr. 22). - AG Dresden, 03.04.2013 - 141 C 6926/12 Die gegenteilige Auffassung des Amtsgerichts Göttingen (vgl. Urteil vom 18.06.2009, 21 C 33/09, NZM 2009, 617 ff.) vermag mit Blick auf den Wortlaut und die Systematik des Gesetzes nicht zu überzeugen.
- AG Böblingen, 11.02.2010 - 19 C 2200/09
Eine Nachzahlungsforderung aus einem Mietverhätnis bei Fortgeltung des Zeitraums …
Enthält die Erklärung des Insolvenzverwalters keine entgegenstehende Erklärung, ist deshalb davon auszugehen, dass ein nach der Freigabe des Mietverhältnisses fällig werdendes Nebenkostenguthaben dem Mieter zusteht (AG Göttingen 18.06.2009, Az. 21 C 33/09 ); umgekehrt kann ein nach diesem Zeitpunkt fällig werdender Nachzahlungsanspruch gegenüber dem Insolvenzschuldner persönlich geltend gemacht werden.